Geschichte der Feuerwehr Oybin
Bereits 1703 wurde für die Stadt und die zugehörigen Ortschaften eine gültige Feuerlöschordnung veröffentlicht, darüber informierte u.a. der Zittauer Tages- und Geschichtskalender. Seit Anfang des 18. Jahrhunderts gab es in jeder Ortschaft zum Brandschutz eine Pflichtfeuerwehr.
Über die Brände der Zeit von 1581 bis 1881 berichtete Alfred Moschkau in seiner Chronik aus dem Jahr 1886. Da es in Oybin nur eine sehr kleine Feuerwehr gab, eilten bei großen Bränden die Feuerwehrmannschaften aus der Stadt Zittau und den umliegenden Ortschaften mit ihren Feuerspritzen, Spritzenmeistern und Bedienungsmannschaften zur Hilfe.
Von der königlichen Amtshauptmannschaft wurde der Gemeindevorstand und Ortsrichter Carl Gotthelm Wohnig aus Olbersdorf im Juli 1867 zum Feuerpolizeikommissar für die Ortschaften Olbersdorf mit Eichgraben, Oybin mit Hain, Lückendorf und Hartau ernannt. In den Zittauer Nachrichten erfolgte dazu am 28.07.1867 die öffentliche Bekanntmachung. Mitte des Jahres 1878 wurden in Sachsens die vom Landesausschuss der Sächsischen Feuerwehren ausgearbeiteten neuen Exerziervorschriften eingeführt. Mit diesen Vorschriften sollten die Feuerwehren zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine gewisse militärische Ausbildung erhalten. In die Feuerwehren wurden hauptsächlich junge Männer vor und nach dem Militärdienst aufgenommen. Die Aufstellung der Feuerwehren erfolgte stets in zwei Gliedern. Im Feuerlöchwesen war diese Zweiteilung notwendig. Für die Ausbildung der Feuerwehrmänner wurden regelmäßig Übungen durchgeführt.
Im Zusammenhang mit dem schrecklichen Brand des Weber'schen Hauses vom 28.Oktober 1878, bei dem auch Herr Weber mit verbrannte, wurde eine Erneuerung der Oybiner Feuerwehr als dringend notwendig erachtet. Damit sollte im schlimmsten Fall eines Brandes auch in Oybin eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Feuerwehrmänner zur Verfügung stehen.
1880 verfügte die Gemeinde Oybin über eine Ortsspritze und jeweils eine kleinere Spritze auf dem Hain und in Niederoybin. Im Ernstfall bestand das größte Problem sehr oft im Wassermangel. Anfang Januar 1881 wurde die neue Ortsspritze für Niederoybin nach eingehenden Überprüfungen durch die Branddirektion von der Gemeinde übernommen und die alte gegen Meistgebot versteigert.
Ein neues Gesetz zum Feuerlöschwesen trat mit Übergangsbestimmungen ab 1.Januar 1885 in Kraft. Alle bisherigen Verordnungen und früheren Gesetze wurden damit ungültig- Dieses Gesetz regelte u.a. die Leitung und Beaufsichtigung der Feuerwehr und Verpflichtungen der Gemeinden. Für die Einführung der neuen Exerziervorschrift der Feuerwehren des Oberlausitzer Bezirkes fanden entsprechende Übungen statt. Im Juli 1885 wurde der Gemeinde durch die königlichen Amtshauptmannschaft schriftlich mitgeteilt, dass bis September 1885 eine neue Feuerlöschordnung zu erstellen war. In Verantwortung des Gemeindeverordnetenvorstehers Friedrich wurde die Feuerlöschordnung der Gemeinde Oybin mit Hain bis 17. September 1885 erstellt und damit die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch in der Gemeinde Oybin umgesetzt. Im März 1886 verfügte Oybin mit seinen 760 Einwohner und den Ortsteilen von Oybin- Niederdorf, Oybin-Mitte bis zum Hain über 3 Feuerspritzen. Davon entsprach nur eine Spritze den neuesten Anforderungen. Die Firma Hering aus Zittau wurde mit der Renovierung der Oybiner Spritze beauftragt. Danach entsprach die Leistungsfähigkeit der Oybiner Spritze wieder den notwendigen Anforderungen.
Im Ergebnis eines Gesuchs der Gemeinde Oybin zur Finanzierung und Erneuerung der Hainer Spritze gegenüber der Landes-Brandkasse Sachsens erhielt auch der Ortsteil Hain am 04.Februar 1887 eine neue Spritze mit Schläuchen und Zubehör der Firma Hering aus Zittau. Nun verfügte auch der Ortsteil Hain über eine elegante, solide und leistungsfähige vierrädrige Wagenspritze.
Über den Wert und die Notwendigkeit der Gründung Freiwilliger Feuerwehren gab es jahrelange Diskussionen. Viele Gegner waren der Meinung, dass die bestehenden Spritzenmannschaften der Pflichtfeuerwehr ausreichen würden und auch in der Organisation des Feuerlöschwesens keine Veränderungen notwendig wären. Das Ziel der Einführung einer Freiwilligen Feuerwehr bestand hauptsächlich darin, dass für diese Tätigkeit kein Zwang mehr bestand und jedes Mitglied mit Lust und Liebe seinen Verpflichtungen gerecht werden konnte. Vorgesetzte sollten aus den Mitgliedern gewählt werden und die Instandhaltung der Geräte mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen. Da die Hauptspritze der Gemeinde 1894 nicht mehr den Anforderungen entsprach, hatte die alt renommierte Fabrik von G.A. Jauck im April 1894 nach Oybin eine neue vierrädriger Kastenspritze mit Mannschaftssitzen, Saug- und Druckwindkessel geliefert, die am 23.April 1894 nachmittags mit Vertretern der Gemeinde von dem Landesausschussmitglied Herrn Oskar Röthig aus Ebersbach vorschriftsmäßig geprüft wurde. Die Spritze entsprach den sächsischen Prüfungsbestimmungen und war für die Arbeit der Oybiner Feuerwehr sehr wichtig. Ihren Platz erhielt sie im Spritzenhaus am Kretscham. Oybin verfügte nun über drei innerhalb weniger Jahre angeschafften Feuerspritzen neuester Konstruktion. Die alte hölzerne Spritze die von Wilhelm Wagner in Herrnhut vor ca. 50 Jahren erbaut worden war wurde versteigert.
1904 kritisierte der Amtshauptmannschaft Beschwitz die Gemeinde Oybin, dass noch keine Gründung einer freiwilligen Feuerwehr erfolgt war, obwohl gerade in Oybin gegenüber den Fremden eine größere Verantwortung der Feuersicherheit notwendig sein würde. Im Januar 1905 fand im Kretscham Oybin zur Problematik "Freiwilligen Feuerwehr" eine Beratung statt. Im Ergebnis betrachtete man die Pflichtfeuerwehr als ausreichend. Die Gründung einer zusätzliche Freiwillige Feuerwehr war somit nicht notwendig. Am Sonntag den 13. Oktober 1907 fand erstmals eine gemeinsame Übung der einzelnen Bezirke an einem angenommenen Brandobjekt statt. Die Ortsbewohner und angrenzenden Ortschaften wurden über die damit verbundenen Alarmsignale informiert. 1908 wurden die Spritzenhäuser auf dem Hain und in Niederoybin neu verputzt und gestrichen. 1909 erhielt das Niederoybiner Spritzenhaus ein neues Tor. Der Steigerzug der hiesigen Pflichtfeuerwehr erhielt 1908 als Uniform die Normalausrüstung Sächsischer Feuerwehren, von der Firma B.O. Schöne Dresden. Für die Steigerabteilung der Pflichtfeuerwehr fertigte Schneidermeister Oswald Seidel für 8 Mark pro Stück 1908 aus feldgrauen Tuchstoff Joppen an. Am 01.06.1908 fasste der Gemeinderat für die Bestrafung der nicht zur Übung erschienen Pflichtfeuerwehrleute einen Beschluss. Danach hatten fehlenden Pflichtfeuerwehrleute als Strafe 1 Mark Strafgeld zu bezahlen. Bei Krankheit war ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Frühjahrsspritzenproben und Herbstübungen
Entsprechend den bestehenden Gesetze erfolgten die Spritzenproben auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen. Die Frühjahrsspritzenprobe der Pflichtfeuerwehr wurde jährlich im April und die Herbstübung im Oktober durchgeführt. In diesem Zusammenhang erfolgten auch Überprüfungen der Hydranten. Im Januar 1910 wählte der Gemeinderat Herr Spinnereibesitzer Kurt Mühle einstimmig als Abteilungsführer der Pflichtfeuerwehr für Niederoybin. Die Gründung der "Freiwilligen Feuerwehr Oybin" im Bezirk erfolgte unter Leitung des Bürgermeisters Arno Münch am 27. November 1910 mit 50 Mitgliedern. Das 1. Kommando der "Freiwilligen Feuerwehr" setzte sich wie folgt zusammen:
Hauptmann und Zugführer von Spritzenmannschaft August Lange
stellv. Hauptmann und Zugführer von Spritzenmannschaft Kurt Mühle
Steigerführer Alfred Friedrich Feldwebel, Kassierer und Schriftführer Reinhold Schwerdtner
Ausschussperson Willy Vollprecht und Alwin Wohnig
Mit der Gründung hatte die Wehr, die vom Landesverband ausgearbeiteten Normalstatute angenommen. Zur Ausstattung wurden die Bestellungen, Anforderungen und Gesuche um Stützungsbeihilfen erarbeitet. Am 09. Dezember 1910 wurde die Wahl des Kommandos der "Freiwilligen Feuerwehr" in der Gemeinderatssitzung bestätigt und gleichzeitig 2.000 Mark für Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt. Die Gründung der "Freiwilligen Feuerwehr" erforderte eine Veränderung der bisherigen Feuerlöschordnung für die Pflichtfeuerwehr. Im März 1911 stimmte der Gemeinderat dem Entwurf der neuen Feuerlöschordnung Oybins zu. Danach war die örtliche Feuerwehr dem Gemeindevorstand bzw. seinem Stellvertreter als Branddirektor unterstellt. Die neue Feuerlöschordnung trat am 15.3.1911 für die Gemeinde Oybin mit Hain in Kraft. Unter Leitung des Bezirksverbands der Feuerwehr in der Amtshauptmannschaft Zittau erfolgte am 18.06.1911 die Mannschaftsprüfung der Freiwilligen Feuerwehr Oybin. Mitglieder des Prüfungsausschusses waren aus Großschönau, Hainewalde, Spitzkunnersdorf und Hirschfelde vertreten.
Aus der Gemeinde Oybin waren zur Prüfung folgende Mitglieder anwesend:
Gemeindevorstand Münch
Gemeindeältester Wehner
Gemeinderatsmitglied Seidel
Mannschaftsbestand: 51 Mann, hiervon anwesend 48 Mann
Einteilung der Wehr: 1 Steiger / 1 Spritzenzug
Bekleidung der Mannschaft: Lederhelme, grau grüner Drellblouson, Steiger Ledergurte, Spritzenleute Wollgurte. Mit Steigerausrüstung versehen waren 16 Mann Sonstige Ausrüstungen; 2 Verbandstaschen; 1 Tragbahre, Prüfungsprotokoll Bewertung: sehr gut!
Sturmangriff: der nördliche Teil des Restaurants zur Rodelbahn steht in Flammen, Nordwind, bei Eintreffen der Wehr steht der ganze Dachstuhl in Flammen.
Aufgabe: Brand auf seinen Herd beschränken, Nachbarschaft schützen Ausführung: Vollständig der Idee entsprechend, 400 Meter Anlauf,
Wassergabe: in 4 Minuten vom Signal.
Zensur: gut bis sehr gut
Stammrolle: Vorhandene Eintragungen sind in Ordnung
Die Wehr wurde als gut ausgebildet und ausgerüstet bezeichnet und hatte sich zur Abhaltung von 12 Übungen pro Jahr und Mann verpflichtet. Die Prüfung der gegründeten Freiwilligen Feuerwehr wurde am 18.06.1911 durch den Inspektionsausschuß des Bezirksverbandes Freiwilliger Feuerwehren der Amtshauptmannschaft Zittau, bestehend aus ihren Vorsitzenden Herrn R. Goldberg in Großschönau und den Herrn Ullrich aus Leutersdorf, Post aus Hainewalde und Weigel aus Hirschfelde sowie in Gegenwart einiger Mitglieder des Gemeinderates vorgenommen. Außerdem hatten sich noch einige Führer benachbarter Wehren eingefunden. Die junge Feuerwehr hatte unter dem Kommando ihres Hauptmannes Herrn Hotelier Lange auf dem Hofe des Hotels Kretscham Aufstellung genommen. Auf diesem Platz wurden auch die Übungen im Fußdienst und an der Spritze durchgeführt. Die Prüfung der Steigerabteilung erfolgte am neu errichteten Steigenhause neben dem alten Schulturnplatz. Die Prüfung des gemeinsamen Sturmangriffs war am Hotel Rodelbahn abzulegen. Dort hatte die Wehr das Feuer so zu bekämpfen, daß die übrigen Gebäude gerettet werden konnten und das Pfeiffersche Grundstück und die Villa "Elysium" geschützt wurde. Nach Abschluß der Übung erfolgte die Auswertung der Prüfungskommission. Im Ergebnis der Bewertung erteilte der Vorsitzende der Prüfungskommission der jungen Wehr die Zensur "gut bis sehr gut" erteilen. Als Prüfungsabschluß erhielt die Mannschaften aus Gemeindemitteln im Hotel Rodelbahn ein einfaches Frühstück. Getreu dem Wahlspruch, "Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr" hatte die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Oybin damit ihre erste schwierige Prüfung erfüllt.
Zur Anschaffung von Paradejoppen erhielt die Freiwillige Feuerwehr von der Gemeinde Oybin 1911 ein Darlehen in Höhe 1.000 Mark mit 3 % Prozent Verzinsung und einer jährlichen Amortisation von 100 Mark geliehen. Die Haftung übernahmen die Ausschussmitglieder. Am 14.Januar 1912 hielt die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Oybin im Hotel Kaffee Rodelbahn die erste Generalversammlung ab. Als Vertreter der Gemeindeverwaltung hatte sich der stellvertretende Gemeindevorstand und Branddirektor Herr Fabrikbesitzer Paul Wehner eingefunden. Durch Herrn Hauptmann Lange wurde Jahresbericht und von Kassierer Herrn Reinhold Schwerdtner der Kassenbericht vorgetragen. Zum Abschluss saß man noch einige Stunden gemütlich zusammen. 1912 lag das Grundgesetz für die Freiwillige Feuerwehr Oybin mit Hain mit den erforderlichen Dienstvorschriften, unterzeichnete von August Lange als gedruckte Broschüre allen Feuerwehrmännern vor. Nach dem Jahresbericht der Feuerwehr verfügte Oybin 1912 über 2 Oberflur- und 14 Unterflurhydtranten. Der Gemeinderat wählte in seiner Sitzung am 11.11.1912 für die Pflichtfeuerwehr als Führer Herrn Hermann Winde, als Stellvertreter Herrn Oskar Seidel sowie als Sektionsführer Herr Paul Danzig, Kaufmann Geste und Ludwig Wendler.
Das Hainer Spritzenhaus war 1913 noch mit alten Handstreichziegeln gedeckt und an vielen Stellen bereits undicht. Dem Dachdecker August Günther aus Olbersdorf wurde die Neudeckung des Daches nach dem eingereichten Kostenvoranschlag bis August 1913 übertragen. Im Oktober 1913 fand die vom Branddirektor angesetzte gemeinsame Alarmübung der Freiwilligen- und Pflichtfeuerwehr statt. Die Alarmierung erfolgte durch Hornsignale. An dieser Übung hatten entsprechend der amtlichen Bekanntmachung des Branddirektors vom 09.10.1913 auch sämtliche Pflichtfeuerwehrmannschaften teilzunehmen. In der Generalversammlung 1914 schätzte Herr Hauptmann Lange ein, dass die Wehr am Anfang des Jahres 1913 51 aktive und 31 passive Mitglieder zählte und durch Abgänge und Zugänge am Schluss des Jahres 1913 einen Bestand von 52 aktiven 29 passiven Mitgliedern zu verzeichnen war. Der Tätigkeitsbericht des Jahres 1913 enthielt 12 Übungen, 4 Einsätze zu Schadenfeuern, 42 Feuerwachen, davon 39 im Wald- und Kurtheater und 5 Absperrdienste bei Mönchszügen. Übungsprämien konnten an 21 Wehrleute verteilt werden. Im Juli 1916 standen zur Prüfung der Freiwilligen Feuerwehr durch viele Einberufungen zum Heeresdienst nur 20 Mann zur Verfügung. Im Mai 1919 wurde beschlossen die Pflichtfeuerwehr neben der Freiwilligen Feuerwehr mit einer Dienstaltersgrenze von 55 Jahre zu erhalten.
Das 10jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Oybin wurde unter Leitung des Bürgermeisters Arno Münch mit einem Festumzug, Festansprachen und einem Feuerwehrball im Kretscham im November 1920 gefeiert. 1922 erhielt die Feuerwehr 100 Meter neuen Hanfschlauch. Mit diesem vorhandenen Schlauchmaterial war die wirksame Bekämpfung von Feuerschäden gesichert. Im September 1919 wurde zum Ankauf von Motorspritzen gegenüber der Brandversicherungskammer ein Antrag gestellt. 1923 erfolgte an der Feuerspritze vom Hain nochmals eine größere Reparatur. 1921 erfolgte für die Freiwillige Feuerwehr zwischen Hain, Oybin und Nieder-Oybin die Schaffung einer telefonische Nachtverbindung. Doch bereits im Januar 1923 mussten diese Alarmklingelanschlüsse der Freiwilligen Feuerwehr während der Nacht durch zu hohe Gebühren der Postbehörde wieder gekündigt werden. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wurden im September 1921 bei der neu eröffneten Landesverband-Unfallkasse mit einem jährlichen Gesamtprämienbetrag von 180 Mark versichert. Die Summe wurde der Feuerlöschkasse entnommen. Zur Deckung einmaliger erhöhter Ausgaben der Feuerwehr erfolgte durch den Gemeinderat 1924 die Verabschiedung eines Ortsgesetzes über die Erhebung einer "Feuerschutzsteuer", die am 1. Juli 1924 zu bezahlen war. Die Aufhebung wurde in der Gemeindeverordnetensitzung am 30. September 1925 beschlossen. Mit dem Ausbau der Wasserleitung im Ortsteil Hölle 1925 war es durch die Beteiligung der Hausbesitzer für den Feuerschutz möglich an 3 Stellen Oberflurhydranten zu setzen. 1925 verfügte die Freiwilligen Feuerwehr Oybin über 49 Freiwillige, 5 Führer, 12 Steiger- Pioniere, 32 Spritzen -und Rettungsmannschaften. Im Oktober 1925 fand eine Feuerlöschprobe gemeinsam mit der Freiwillige Feuerwehr und Sanitätskolonne statt. 1926 sollte die Pflichtfeuerwehr nach Richtlinien der Amtshauptmannschaft Zittau gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr neu eingeordnet werden. An der Alarmfeuerwehrübung im September 1927 hatten alle Pflichtfeuerwehrleute mit teilzunehmen. Im Juni 1927 wurden die vom Kommando der Freiwilligen Feuerwehr als notwendig erachteten Reparaturen des Spritzenhauses in Niederoybin durch den Gemeinderat bestätigt. Die Hauptübung der freiwilligen und Pflichtfeuerwehr fand im September 1928 statt. Dazu wurden beide Wehren absichtlich zu einem ungünstigen Zeitpunkt alarmiert. Man wollte damit feststellen in welcher Stärke die Wehren eintreffen würden. Im Ergebnis fehlten allein bei der Pflichtfeuerwehr 60 Mann. Der Grund waren auswärtige Arbeitsstellen. Außerdem mussten die freiwilligen Feuerwehren ihre Geräte selbst fahren, da zufällig auch keine Gespanne erreichbar waren.
Am 17. November 1928 veranstaltete die Freiwillige Feuerwehr Oybin im Saale des Hotels Kretscham einen hoch interessanten Filmvortrag über moderne Feuerlöschgeräte und - Methoden. Den Film hatte die Rimax-Film-Gesellschaft Berlin für die Minimax Apparate- Baugesellschaft Berlin bereitgestellt. Die Vorführungen ermöglichte Robert Fehrmann aus Zittau. Im Juni 1929 wurde die Landesverbandssteuer und einmalige Kopfsteuer für die Freiwillige Feuerwehr von der Gemeindekasse übernommen und aus Brandversicherungsbeiträgen finanziert. Im Oktober 1929 war zum Bau des Feuerlöschdepots in der Sandgrube das Genehmigungsverfahren bereits abgeschlossen und die Bauerlaubnis erteilt. Rechtlich war das Vorhaben zwar möglich, aber nach einer erfolgten Aufklärung über die schwerwiegenden Nachteile wollten die Gemeindeverordneten weitere Standorte prüfen. Im Dezember 1929 erfolgte im Gemeinderat die Prüfung der Anregung des Gemeinde- Versicherungsverbandes Dresden über den Abschluss einer Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehr. Da diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben war, übertrugen die Gemeindeverordneten GV Lange als Führer der Freiwilligen Feuerwehr die Erledigung dieser Angelegenheit. Die Freiwillige Feuerwehr Oybin mit Hain beging am 09.November 1930 die Feier des 20 jährigen Bestehens. Vor der Feier erfolgte auf dem Friedhof die Ehrung der bereits verstorbenen Kameraden und eine Gedenkfeier für die gefallenen Kameraden in der Bergkirche. Die Gräber der verstorbenen Gründer und der Kameraden hatte die Wehr mit Blumen geschmückt. Danach fand die Paradeaufstellung der Wehr am Hotel zur Rodelbahn mit 54 aktiven Wehrleuten in 3 Zügen und der Kapelle statt. Für die erfolgreiche 20 jährige Arbeit dankte der Branddirektor Herr Bürgermeister Thiem der Wehr in einer Ansprache. Am Abend fand im Hotel Kretscham eine große Festveranstaltung mit vielen Höhepunkten statt zu der sich zahlreiche Gäste eingefunden hatten.
Im Oktober 1931 erhielt die Gemeinde vom Ministerium des Inneren die schriftliche Mitteilung, dass unter Bezug auf § 11 des Abkommens über das Passwesen ab sofort Feuerwehrmannschaften und Sanitäter zu Hilfeleistung bei Bränden und Unglücksfällen die Landesgrenze jederzeit und an jeder Stelle ohne Pass überschreiten könnten. Die Ausführungsbestimmungen sollten der Gemeinde nach der Unterzeichnung des Abkommen von der tschechoslowakischen Regierung zugeschickt werden. 1932 verfügte die Freiwillige Feuerwehr über rund 600 laufende Meter Schläuche, 3 Handdruckspritzen, ausreichende Steigergeräte und Material für eine Sanitätsabteilung. Der vorhandene Motorspritzenfonds hatte sich bereits positiv entwickelt, aber die Anschaffung einer Kleinmotorspritze war noch nicht möglich. Seit dem 20. Stiftungsfest verfügte die Wehr außerdem noch über den Fond für einen Sauerstoffapparat. Eine allgemeine Alarmanlage konnte wegen der hohe Kosten ebenfalls noch nicht eingerichtet werden. Die Wehr musste auch weiterhin durch Fernsprecher und Signalisten alarmiert werden.
Ein weiterer Fortschritt in der Feuersicherung war die Fertigstellung der Teichanlage für die Häuser an der Sandwurst im Dezember 1933. Der freiwillige Arbeitsdienst hatte mit dieser Anlage unter Leitung der Freiwilligen Feuerwehr einen wichtigen Schwerpunkt beseitigt. Anfang März 1934 wurden in Oybin für den Probebetrieb elektrische Sirenen eingebaut. Zur Ermittlung der richtigen Betriebsstandorte fand ca. 4 Wochen an verschiedenen Tages- und Nachtzeiten der Probebetrieb statt. Für den Fall einer Feuergefahr sollte wie bisher durch Feuerhörner alarmiert werden. Über die Hörbarkeit und den Hörbereich sollten durch die Einwohner an Herrn GV Ewig Mitteilungen erfolgen. Zur Bekämpfung der Brandgefahr in der Ortsmitte wurde der Kurhausteich nach Bewilligung einer Förderung (nach § 139 ABABG) im Zeitraum 2.01. bis 31.03.1934 von ca. 900 m3 Schlammassen beräumt. Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Feuerwehrgesetzes wurde 1935 eine Ergänzung bzw. Neueinteilung der Pflichtfeuerwehr mit Männern von 18 bis 50 Jahren für die Freiwilligen Feuerwehr notwendig. Für den langgestreckten Ort benötigte die Freiwillige Feuerwehr im Ernstfall die Unterstützung geeigneter Männer der Pflichtfeuerwehr. Die Bestimmungen über die Durchführung der Übungen waren auch bei der Pflichtfeuerwehr genau zu beachten. Gegen säumige Pflichtfeuerwehrangehörige wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die angesetzten wenigen Übungen mussten von allen Pflichtfeuerwehrmitgliedern pünktlich erfüllt werden. Im Juli 1936 wurde die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Oybin, die nach einer Mustersatzung des Reichsministers erarbeitet worden war, in einer außerordentlichen Hauptversammlung einstimmig angenommen.
Anschließend erfolgte durch den Bürgermeister die Weiterleitung der Satzung an den Amtshauptmann als Kreispolizeibehörde und an das Amtsgericht Zittau zwecks Eintragung in das Vereinsregister. Nun hatte die freiwillige Feuerwehr Oybin folgende Struktur zum 13.September 1936.
Führerschaft der Freiwilligen Feuerwehr Oybin: Hauptbrandmeister: Lange, August Gastwirt
Führer der Wehr: Oberbrandmeister Spiegelhauer, Max Maurerpolier
1. Löschzug Löschzugführer: Schüller, Ewald Gastwirt
2. Löschzugführer: Gähler, Fritz Gastwirt
2. Halbzug Löschzugführer: Holzbecher, Gerhard Gastwirt
3. Halbzug Löschzugführer: Meise, Werner Gärtner Löschmeister: Liesk, Max Kaufmann Löschmeister: Arnold, Martin Straßenarbeiter
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1937 an die Amtshauptmannschaft begründete der Bürgermeister bezüglich der Feuerwehr, dass die Anschaffung einer Motorspritze einschließlich genügenden Schlauchmaterial, die Auswechslung der Gewinde in den Hydranten, vorhandene Schläuche, die Einkleidung der freiwilligen Feuerwehr mit den neuen Uniformen usw. dringend notwendig wäre, da die verschiedenen Übungen den Beweis erbracht hatten, dass in Anbetracht der 3 Ortsteile und der Höhenunterschiede vor allem größere und isoliert gelegenen Grundstücke im Falle eines Brandes nicht gehalten und auch Nachbargrundstücke sowie deren Wald in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Um die erforderlichen Neuanschaffungen vornehmen zu können und damit den Feuerschutz sicher zu stellen wurden insgesamt 7.200 Mark benötigt. Zur Neuanschaffung einer neuen Motorspritze für die Feuerwehr fassten die Gemeinderäte im Dezember 1937 einen Beschluss. Der gestellte Antrag vom 28.02.1838 an die Sächsische Brandversicherungskammer zur Förderung von 8.257,52 RM wurde bereits nach einem Monat It. Bescheid in Höhe von 3.000,00 RM für die Anschaffung einer Spritze nebst Wagen und Gegenständen im März bewilligt. {Verwendungszeitraum bis Dezember 1938) Nach den Angebotsüberprüfungen erfolgte im Jun. 1938 die Bestellung der Motorspritze mit entsprechendem Zubehör.
Motorspritze mit Wagen: 4.648,65 RM (davon Beihilfe 1.549,55)
Mannschaftsauto: 800,00 RM
Schläuche Utensilien: 1.910,40 RM (davon 50% 955,30)
Luftschaum Kurbelspritzen: 300,00 RM
Anfang Oktober war die neue Motorspritze da. Mit der Beschaffung einer Motorspritze für Oybin war der lang ersehnte Wunsch der Einwohnerschaft in Erfüllung gegangen. Wenige Tage nach dem Erhalt fand im Gemeindebad eine erste Prüfung statt. Die Gemeinde aus deren Mitteln dieser Ankauf erfolgte, hatte damit ein vordringliches und notwendiges Werk getan um der Vernichtung von Eigentum durch Feuer und dergleichen entgegen wirken zu können. Nach einem Schreiben des Präsidenten der Brandversicherungskammer vom Dezember 1938 wurde der Amtshauptmannschaft Zittau mitgeteilt, dass die restliche Finanzierung von 400 Reichsmark erst dann gezahlt werden könnte, wenn über den Mannschaftswagen die endgültige Rechnung und der Bericht durch den Kreisfeuerwehrführers vorliegen würde. Im Januar 1939 gehörten folgende Feuerwehrmänner dem Motorspritzenzuges der Freiwilligen Feuerwehr des Kurortes Oybin an
Holzbecher, Gerhard ,Wehlt, Paul Keil, Walter Gärtner, Paul Augsten, Edmund Wohnig, Ernst Vollprecht, Helmut Uhlmann, Max Weißmantel, Franz Förster, Erich Hoffmann Rudolf
Im Juli 1939 erfolgte die Einholung von Angeboten für einen Automatischen Mannschafts- und Gerätewagen und am 14. Juli fasste der Gemeinderat zur Anschaffung eines Mannschafts- und Gerätewagens den Beschluss. Die Leistung der Motorspritze betrug 800 Liter in der Minute, die gleichzeitig nach dem neuen Schaumlöschverfahren gehandhabt werden konnte. Außerdem erhielten die drei Wehrbezirke je eine Kübelspritze und zum Teil neue Schläuche. Für die nächste Zeit war noch der Ankauf eines gebrauchten Mannschaftswagens mit aufmontierter Steigleiter geplant.
Im August 1939 lag ein neuer Vorschlag zum Bau eines Spritzenhauses auf dem Flurstück Nr. 175 für die Gemeinde Kurort Oybin mit Zeichnungen vor. Das Feuerwehrgerätehaus sollte entweder an die Baustelle zwischen Hotel Kurhaus und Landhaus Helmut (Schlosserei Vollprecht) an der Hindenburgstraße oder an die Baustelle zwischen Grundstück Tracher und dem Waldrand an der Mutschmannstraße errichtet werden. Der Präsident der sächsischen Brandversicherungskammer hatte dazu im Oktober 1939 eine Förderung von 2.000 RM mit einer Verwendungsfrist bis Ende Dezember 1940 bestätigt. Zu dem Bau des gewünschten Feuerwehrgerätehauses war es bis zum Ausbruch des Krieges nicht gekommen.
In der Gemeinderatssitzung am 13.01.1947 sollte über den Feuerschutz beraten werden, doch das war durch die fehlende neue Gesetzgebung bzw. neue Direktive nicht möglich. Im März 1947 erfolgte durch den Gemeinderat die Beschlussfassung neben der freiwilligen Feuerwehr noch eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen. In der Pflichtfeuerwehr sollten die Männer von 18 bis 55 erfasst werden. Erst im Mai 1947 erfolgte die Bildung und Bestätigung eines neuen Feuerwehrausschusses als Dezement Otto Keller SED, Bruno Knapp LDP, Martin Nießner SED. Für die Unterstellung der Feuerwehrspritze war 1947 eine Garage im Hotel Felsenkeller von Ewald Schüller gemietet worden.
Im April 1948 erfolgten durch den Kreisbrandschutzmeister an alle Freiwilligen- Pflicht- und Betriebsfeuerwehren Mitteilungen über die Gebührenordnung der Feuerwehr im Land Sachsen und weitere Richtlinien. Nach einem Schreiben der Versicherungsanstalt des Landes Sachsen Filialdirektion Görlitz vom 1948 an die Gemeinde Oybin zur KFZ-Versicherung (I Kr.6 304589 Rk2) waren zum 01.04.1948 für sämtliche Feuerfahrzeuge und Anhänger die jeweiligen Kreisverbände zuständig. Am 11. März 1951 erfolgte die Auszeichnung von August Lange für seine 40 jährige Betätigung als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kurort Oybin und 35 Jahre treue Pflichterfüllung. 1959 kaufte die Gemeinde Oybin für 5.000 Mark einen gebrauchten Steyer für die Freiwillige Feuerwehr. In mühsamer Arbeit bauten Kameraden diesen LKW als Löschfahrzeug LF LKW 8 um.
Anlässlich der Feierlichkeiten des 5O-jähriges Jubiläum der FF wurden die noch lebenden Mitbegründer der Feuerwehr Pierzschala, Lange, Kern und Wohnig, Alfred geehrt. 1960 erfolgte die Bildung von Tagesgruppen bei den beiden Oybiner Betrieben zur Gewährleistung der vollen Einsatzbereitschaft am Tage. 1961 Kompakte Sirenenausbildung über den Kam. Dobiasch. 1964 - der Gemeinde Oybin wird für die Feuerwehr über den Kreis ein K 30 zugewiesen. Durch die Kameraden der FFW erfolgte auf dem Hofe des Schweizerhauses der Umbau zum LKW als Löschfahrzeug.