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Die Geschichte der Feuerwehr Oybin
Bereits 1703 wurde für die Stadt und die zugehörigen
Ortschaften eine gültige Feuerlöschordnung veröffentlicht,
darüber informierte u.a. der Zittauer Tages- und
Geschichtskalender. Seit Anfang des 18. Jahrhunderts gab es in jeder
Ortschaft zum Brandschutz eine Pflichtfeuerwehr.
Über die Brände der Zeit von 1581 bis 1881 berichtete
Alfred Moschkau in seiner Chronik aus dem Jahr 1886. Da es in Oybin
nur eine sehr kleine Feuerwehr gab, eilten bei großen Bränden
die Feuerwehrmannschaften aus der Stadt Zittau und den umliegenden
Ortschaften mit ihren Feuerspritzen, Spritzenmeistern und
Bedienungsmannschaften zur Hilfe.
Von der königlichen Amtshauptmannschaft wurde der
Gemeindevorstand und Ortsrichter Carl Gotthelm Wohnig aus Olbersdorf
im Juli 1867 zum Feuerpolizeikommissar für die Ortschaften
Olbersdorf mit Eichgraben, Oybin mit Hain, Lückendorf und Hartau
ernannt. In den Zittauer Nachrichten erfolgte dazu am 28.07.1867 die öffentliche
Bekanntmachung. Mitte des Jahres 1878 wurden in Sachsens die vom
Landesausschuss der Sächsischen Feuerwehren ausgearbeiteten neuen
Exerziervorschriften eingeführt. Mit diesen Vorschriften sollten
die Feuerwehren zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine gewisse militärische
Ausbildung erhalten. In die Feuerwehren wurden hauptsächlich
junge Männer vor und nach dem Militärdienst aufgenommen.
Die Aufstellung der Feuerwehren erfolgte stets in zwei Gliedern. Im
Feuerlöchwesen war diese Zweiteilung notwendig. Für die
Ausbildung der Feuerwehrmänner wurden regelmäßig Übungen
durchgeführt.
Im Zusammenhang mit dem schrecklichen Brand des Weber'schen Hauses vom
28.Oktober 1878, bei dem auch Herr Weber mit verbrannte, wurde eine
Erneuerung der Oybiner Feuerwehr als dringend notwendig erachtet.
Damit sollte im schlimmsten Fall eines Brandes auch in Oybin eine
ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Feuerwehrmänner zur Verfügung
stehen.
1880 verfügte die Gemeinde Oybin über eine Ortsspritze und
jeweils eine kleinere Spritze auf dem Hain und in Niederoybin. Im
Ernstfall bestand das größte Problem sehr oft im
Wassermangel. Anfang Januar 1881 wurde die neue Ortsspritze für
Niederoybin nach eingehenden Überprüfungen durch die
Branddirektion von der Gemeinde übernommen und die alte gegen
Meistgebot versteigert.
Ein neues Gesetz zum Feuerlöschwesen trat mit Übergangsbestimmungen
ab 1.Januar 1885 in Kraft. Alle bisherigen Verordnungen und früheren
Gesetze wurden damit ungültig- Dieses Gesetz regelte u.a. die
Leitung und Beaufsichtigung der Feuerwehr und Verpflichtungen der
Gemeinden. Für die Einführung der neuen Exerziervorschrift
der Feuerwehren des Oberlausitzer Bezirkes fanden entsprechende Übungen
statt. Im Juli 1885 wurde der Gemeinde durch die königlichen
Amtshauptmannschaft schriftlich mitgeteilt, dass bis September 1885
eine neue Feuerlöschordnung zu erstellen war. In Verantwortung
des Gemeindeverordnetenvorstehers Friedrich wurde die Feuerlöschordnung
der Gemeinde Oybin mit Hain bis 17. September 1885 erstellt und damit
die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch in der Gemeinde Oybin
umgesetzt. Im März 1886 verfügte Oybin mit seinen 760
Einwohner und den Ortsteilen von Oybin- Niederdorf, Oybin-Mitte bis
zum Hain über 3 Feuerspritzen. Davon entsprach nur eine Spritze
den neuesten Anforderungen. Die Firma Hering aus Zittau wurde mit der
Renovierung der Oybiner Spritze beauftragt. Danach entsprach die
Leistungsfähigkeit der Oybiner Spritze wieder den notwendigen
Anforderungen.
Im Ergebnis eines Gesuchs der Gemeinde Oybin zur Finanzierung und
Erneuerung der Hainer Spritze gegenüber der Landes-Brandkasse
Sachsens erhielt auch der Ortsteil Hain am 04.Februar 1887 eine neue
Spritze mit Schläuchen und Zubehör der Firma Hering aus
Zittau. Nun verfügte auch der Ortsteil Hain über eine
elegante, solide und leistungsfähige vierrädrige
Wagenspritze.
Über den Wert und die Notwendigkeit der Gründung
Freiwilliger Feuerwehren gab es jahrelange Diskussionen. Viele Gegner
waren der Meinung, dass die bestehenden Spritzenmannschaften der
Pflichtfeuerwehr ausreichen würden und auch in der Organisation
des Feuerlöschwesens keine Veränderungen notwendig wären.
Das Ziel der Einführung einer Freiwilligen Feuerwehr bestand
hauptsächlich darin, dass für diese Tätigkeit kein
Zwang mehr bestand und jedes Mitglied mit Lust und Liebe seinen
Verpflichtungen gerecht werden konnte. Vorgesetzte sollten aus den
Mitgliedern gewählt werden und die Instandhaltung der Geräte
mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen. Da die Hauptspritze der
Gemeinde 1894 nicht mehr den Anforderungen entsprach, hatte die alt
renommierte Fabrik von G.A. Jauck im April 1894 nach Oybin eine neue
vierrädriger Kastenspritze mit Mannschaftssitzen, Saug- und
Druckwindkessel geliefert, die am 23.April 1894 nachmittags mit
Vertretern der Gemeinde von dem Landesausschussmitglied Herrn Oskar Röthig
aus Ebersbach vorschriftsmäßig geprüft wurde. Die
Spritze entsprach den sächsischen Prüfungsbestimmungen und
war für die Arbeit der Oybiner Feuerwehr sehr wichtig. Ihren
Platz erhielt sie im Spritzenhaus am Kretscham. Oybin verfügte
nun über drei innerhalb weniger Jahre angeschafften Feuerspritzen
neuester Konstruktion. Die alte hölzerne Spritze die von Wilhelm
Wagner in Herrnhut vor ca. 50 Jahren erbaut worden war wurde
versteigert.
1904 kritisierte der Amtshauptmannschaft Beschwitz die Gemeinde Oybin,
dass noch keine Gründung einer freiwilligen Feuerwehr erfolgt
war, obwohl gerade in Oybin gegenüber den Fremden eine größere
Verantwortung der Feuersicherheit notwendig sein würde. Im Januar
1905 fand im Kretscham Oybin zur Problematik "Freiwilligen
Feuerwehr" eine Beratung statt. Im Ergebnis betrachtete man die
Pflichtfeuerwehr als ausreichend. Die Gründung einer zusätzliche
Freiwillige Feuerwehr war somit nicht notwendig. Am Sonntag den 13.
Oktober 1907 fand erstmals eine gemeinsame Übung der einzelnen
Bezirke an einem angenommenen Brandobjekt statt. Die Ortsbewohner und
angrenzenden Ortschaften wurden über die damit verbundenen
Alarmsignale informiert. 1908 wurden die Spritzenhäuser auf dem
Hain und in Niederoybin neu verputzt und gestrichen. 1909 erhielt das
Niederoybiner Spritzenhaus ein neues Tor. Der Steigerzug der hiesigen
Pflichtfeuerwehr erhielt 1908 als Uniform die Normalausrüstung Sächsischer
Feuerwehren, von der Firma B.O. Schöne Dresden. Für die
Steigerabteilung der Pflichtfeuerwehr fertigte Schneidermeister Oswald
Seidel für 8 Mark pro Stück 1908 aus feldgrauen Tuchstoff
Joppen an. Am 01.06.1908 fasste der Gemeinderat für die
Bestrafung der nicht zur Übung erschienen Pflichtfeuerwehrleute
einen Beschluss. Danach hatten fehlenden Pflichtfeuerwehrleute als
Strafe 1 Mark Strafgeld zu bezahlen. Bei Krankheit war ein ärztliches
Zeugnis vorzulegen.
Frühjahrsspritzenproben und Herbstübungen
Entsprechend den bestehenden Gesetze erfolgten die Spritzenproben auf
der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen. Die Frühjahrsspritzenprobe
der Pflichtfeuerwehr wurde jährlich im April und die Herbstübung
im Oktober durchgeführt. In diesem Zusammenhang erfolgten auch Überprüfungen
der Hydranten. Im Januar 1910 wählte der Gemeinderat Herr
Spinnereibesitzer Kurt Mühle einstimmig als Abteilungsführer
der Pflichtfeuerwehr für Niederoybin. Die Gründung der "Freiwilligen
Feuerwehr Oybin" im Bezirk erfolgte unter Leitung des Bürgermeisters
Arno Münch am 27. November 1910 mit 50 Mitgliedern. Das 1.
Kommando der "Freiwilligen Feuerwehr" setzte sich wie folgt
zusammen:
Hauptmann und Zugführer von Spritzenmannschaft August Lange
stellv. Hauptmann und Zugführer von Spritzenmannschaft Kurt Mühle
Steigerführer Alfred Friedrich Feldwebel, Kassierer und Schriftführer
Reinhold Schwerdtner
Ausschussperson Willy Vollprecht und Alwin Wohnig
Mit der Gründung hatte die Wehr, die vom Landesverband
ausgearbeiteten Normalstatute angenommen. Zur Ausstattung wurden die
Bestellungen, Anforderungen und Gesuche um Stützungsbeihilfen
erarbeitet. Am 09. Dezember 1910 wurde die Wahl des Kommandos der "Freiwilligen
Feuerwehr" in der Gemeinderatssitzung bestätigt und
gleichzeitig 2.000 Mark für Ausrüstungsgegenstände zur
Verfügung gestellt. Die Gründung der "Freiwilligen
Feuerwehr" erforderte eine Veränderung der bisherigen Feuerlöschordnung
für die Pflichtfeuerwehr. Im März 1911 stimmte der
Gemeinderat dem Entwurf der neuen Feuerlöschordnung Oybins zu.
Danach war die örtliche Feuerwehr dem Gemeindevorstand bzw.
seinem Stellvertreter als Branddirektor unterstellt. Die neue Feuerlöschordnung
trat am 15.3.1911 für die Gemeinde Oybin mit Hain in Kraft. Unter
Leitung des Bezirksverbands der Feuerwehr in der Amtshauptmannschaft
Zittau erfolgte am 18.06.1911 die Mannschaftsprüfung der
Freiwilligen Feuerwehr Oybin. Mitglieder des Prüfungsausschusses
waren aus Großschönau, Hainewalde, Spitzkunnersdorf und
Hirschfelde vertreten.
Aus der Gemeinde Oybin waren zur Prüfung folgende Mitglieder
anwesend:
Gemeindevorstand Münch
Gemeindeältester Wehner
Gemeinderatsmitglied Seidel
Mannschaftsbestand: 51 Mann, hiervon anwesend 48 Mann
Einteilung der Wehr: 1 Steiger / 1 Spritzenzug
Bekleidung der Mannschaft: Lederhelme, grau grüner Drellblouson,
Steiger Ledergurte, Spritzenleute Wollgurte. Mit Steigerausrüstung
versehen waren 16 Mann Sonstige Ausrüstungen; 2 Verbandstaschen;
1 Tragbahre, Prüfungsprotokoll Bewertung: sehr gut!
Sturmangriff: der nördliche Teil des Restaurants zur Rodelbahn
steht in Flammen, Nordwind, bei Eintreffen der Wehr steht der ganze
Dachstuhl in Flammen.
Aufgabe: Brand auf seinen Herd beschränken, Nachbarschaft schützen
Ausführung: Vollständig der Idee entsprechend, 400 Meter
Anlauf,
Wassergabe: in 4 Minuten vom Signal.
Zensur: gut bis sehr gut
Stammrolle: Vorhandene Eintragungen sind in Ordnung
Die Wehr wurde als gut ausgebildet und ausgerüstet bezeichnet und
hatte sich zur Abhaltung von 12 Übungen pro Jahr und Mann
verpflichtet. Die Prüfung der gegründeten Freiwilligen
Feuerwehr wurde am 18.06.1911 durch den Inspektionsausschuß des
Bezirksverbandes Freiwilliger Feuerwehren der Amtshauptmannschaft
Zittau, bestehend aus ihren Vorsitzenden Herrn R. Goldberg in Großschönau
und den Herrn Ullrich aus Leutersdorf, Post aus Hainewalde und Weigel
aus Hirschfelde sowie in Gegenwart einiger Mitglieder des
Gemeinderates vorgenommen. Außerdem hatten sich noch einige Führer
benachbarter Wehren eingefunden. Die junge Feuerwehr hatte unter dem
Kommando ihres Hauptmannes Herrn Hotelier Lange auf dem Hofe des
Hotels Kretscham Aufstellung genommen. Auf diesem Platz wurden auch
die Übungen im Fußdienst und an der Spritze durchgeführt.
Die Prüfung der Steigerabteilung erfolgte am neu errichteten
Steigenhause neben dem alten Schulturnplatz. Die Prüfung des
gemeinsamen Sturmangriffs war am Hotel Rodelbahn abzulegen. Dort hatte
die Wehr das Feuer so zu bekämpfen, daß die übrigen
Gebäude gerettet werden konnten und das Pfeiffersche Grundstück
und die Villa "Elysium" geschützt wurde. Nach Abschluß
der Übung erfolgte die Auswertung der Prüfungskommission. Im
Ergebnis der Bewertung erteilte der Vorsitzende der Prüfungskommission
der jungen Wehr die Zensur "gut bis sehr gut" erteilen. Als
Prüfungsabschluß erhielt die Mannschaften aus
Gemeindemitteln im Hotel Rodelbahn ein einfaches Frühstück.
Getreu dem Wahlspruch, "Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr"
hatte die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Oybin damit ihre erste
schwierige Prüfung erfüllt.
Zur Anschaffung von Paradejoppen erhielt die Freiwillige Feuerwehr von
der Gemeinde Oybin 1911 ein Darlehen in Höhe 1.000 Mark mit 3 %
Prozent Verzinsung und einer jährlichen Amortisation von 100 Mark
geliehen. Die Haftung übernahmen die Ausschussmitglieder. Am
14.Januar 1912 hielt die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Oybin im
Hotel Kaffee Rodelbahn die erste Generalversammlung ab. Als Vertreter
der Gemeindeverwaltung hatte sich der stellvertretende
Gemeindevorstand und Branddirektor Herr Fabrikbesitzer Paul Wehner
eingefunden. Durch Herrn Hauptmann Lange wurde Jahresbericht und von
Kassierer Herrn Reinhold Schwerdtner der Kassenbericht vorgetragen.
Zum Abschluss saß man noch einige Stunden gemütlich
zusammen. 1912 lag das Grundgesetz für die Freiwillige Feuerwehr
Oybin mit Hain mit den erforderlichen Dienstvorschriften,
unterzeichnete von August Lange als gedruckte Broschüre allen
Feuerwehrmännern vor. Nach dem Jahresbericht der Feuerwehr verfügte
Oybin 1912 über 2 Oberflur- und 14 Unterflurhydtranten. Der
Gemeinderat wählte in seiner Sitzung am 11.11.1912 für die
Pflichtfeuerwehr als Führer Herrn Hermann Winde, als
Stellvertreter Herrn Oskar Seidel sowie als Sektionsführer Herr
Paul Danzig, Kaufmann Geste und Ludwig Wendler.
Das Hainer Spritzenhaus war 1913 noch mit alten Handstreichziegeln
gedeckt und an vielen Stellen bereits undicht. Dem Dachdecker August Günther
aus Olbersdorf wurde die Neudeckung des Daches nach dem eingereichten
Kostenvoranschlag bis August 1913 übertragen. Im Oktober 1913
fand die vom Branddirektor angesetzte gemeinsame Alarmübung der
Freiwilligen- und Pflichtfeuerwehr statt. Die Alarmierung erfolgte
durch Hornsignale. An dieser Übung hatten entsprechend der
amtlichen Bekanntmachung des Branddirektors vom 09.10.1913 auch sämtliche
Pflichtfeuerwehrmannschaften teilzunehmen. In der Generalversammlung
1914 schätzte Herr Hauptmann Lange ein, dass die Wehr am Anfang
des Jahres 1913 51 aktive und 31 passive Mitglieder zählte und
durch Abgänge und Zugänge am Schluss des Jahres 1913 einen
Bestand von 52 aktiven 29 passiven Mitgliedern zu verzeichnen war. Der
Tätigkeitsbericht des Jahres 1913 enthielt 12 Übungen, 4
Einsätze zu Schadenfeuern, 42 Feuerwachen, davon 39 im Wald- und
Kurtheater und 5 Absperrdienste bei Mönchszügen. Übungsprämien
konnten an 21 Wehrleute verteilt werden. Im Juli 1916 standen zur Prüfung
der Freiwilligen Feuerwehr durch viele Einberufungen zum Heeresdienst
nur 20 Mann zur Verfügung. Im Mai 1919 wurde beschlossen die
Pflichtfeuerwehr neben der Freiwilligen Feuerwehr mit einer
Dienstaltersgrenze von 55 Jahre zu erhalten.
Das 10jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Oybin
wurde unter Leitung des Bürgermeisters Arno Münch mit einem
Festumzug, Festansprachen und einem Feuerwehrball im Kretscham im
November 1920 gefeiert. 1922 erhielt die Feuerwehr 100 Meter neuen
Hanfschlauch. Mit diesem vorhandenen Schlauchmaterial war die wirksame
Bekämpfung von Feuerschäden gesichert. Im September 1919
wurde zum Ankauf von Motorspritzen gegenüber der
Brandversicherungskammer ein Antrag gestellt. 1923 erfolgte an der
Feuerspritze vom Hain nochmals eine größere Reparatur. 1921
erfolgte für die Freiwillige Feuerwehr zwischen Hain, Oybin und
Nieder-Oybin die Schaffung einer telefonische Nachtverbindung. Doch
bereits im Januar 1923 mussten diese Alarmklingelanschlüsse der
Freiwilligen Feuerwehr während der Nacht durch zu hohe Gebühren
der Postbehörde wieder gekündigt werden. Die Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr wurden im September 1921 bei der neu eröffneten
Landesverband-Unfallkasse mit einem jährlichen Gesamtprämienbetrag
von 180 Mark versichert. Die Summe wurde der Feuerlöschkasse
entnommen. Zur Deckung einmaliger erhöhter Ausgaben der Feuerwehr
erfolgte durch den Gemeinderat 1924 die Verabschiedung eines
Ortsgesetzes über die Erhebung einer "Feuerschutzsteuer",
die am 1. Juli 1924 zu bezahlen war. Die Aufhebung wurde in der
Gemeindeverordnetensitzung am 30. September 1925 beschlossen. Mit dem
Ausbau der Wasserleitung im Ortsteil Hölle 1925 war es durch die
Beteiligung der Hausbesitzer für den Feuerschutz möglich an
3 Stellen Oberflurhydranten zu setzen. 1925 verfügte die
Freiwilligen Feuerwehr Oybin über 49 Freiwillige, 5 Führer,
12 Steiger- Pioniere, 32 Spritzen -und Rettungsmannschaften. Im
Oktober 1925 fand eine Feuerlöschprobe gemeinsam mit der
Freiwillige Feuerwehr und Sanitätskolonne statt. 1926 sollte die
Pflichtfeuerwehr nach Richtlinien der Amtshauptmannschaft Zittau gegenüber
der Freiwilligen Feuerwehr neu eingeordnet werden. An der
Alarmfeuerwehrübung im September 1927 hatten alle
Pflichtfeuerwehrleute mit teilzunehmen. Im Juni 1927 wurden die vom
Kommando der Freiwilligen Feuerwehr als notwendig erachteten
Reparaturen des Spritzenhauses in Niederoybin durch den Gemeinderat
bestätigt. Die Hauptübung der freiwilligen und
Pflichtfeuerwehr fand im September 1928 statt. Dazu wurden beide
Wehren absichtlich zu einem ungünstigen Zeitpunkt alarmiert. Man
wollte damit feststellen in welcher Stärke die Wehren eintreffen
würden. Im Ergebnis fehlten allein bei der Pflichtfeuerwehr 60
Mann. Der Grund waren auswärtige Arbeitsstellen. Außerdem
mussten die freiwilligen Feuerwehren ihre Geräte selbst fahren,
da zufällig auch keine Gespanne erreichbar waren.
Am 17. November 1928 veranstaltete die Freiwillige Feuerwehr Oybin im
Saale des Hotels Kretscham einen hoch interessanten Filmvortrag über
moderne Feuerlöschgeräte und - Methoden. Den Film hatte die
Rimax-Film-Gesellschaft Berlin für die Minimax Apparate-
Baugesellschaft Berlin bereitgestellt. Die Vorführungen ermöglichte
Robert Fehrmann aus Zittau. Im Juni 1929 wurde die
Landesverbandssteuer und einmalige Kopfsteuer für die Freiwillige
Feuerwehr von der Gemeindekasse übernommen und aus
Brandversicherungsbeiträgen finanziert. Im Oktober 1929 war zum
Bau des Feuerlöschdepots in der Sandgrube das
Genehmigungsverfahren bereits abgeschlossen und die Bauerlaubnis
erteilt. Rechtlich war das Vorhaben zwar möglich, aber nach einer
erfolgten Aufklärung über die schwerwiegenden Nachteile
wollten die Gemeindeverordneten weitere Standorte prüfen. Im
Dezember 1929 erfolgte im Gemeinderat die Prüfung der Anregung
des Gemeinde- Versicherungsverbandes Dresden über den Abschluss
einer Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehr. Da diese
Versicherung gesetzlich vorgeschrieben war, übertrugen die
Gemeindeverordneten GV Lange als Führer der Freiwilligen
Feuerwehr die Erledigung dieser Angelegenheit. Die Freiwillige
Feuerwehr Oybin mit Hain beging am 09.November 1930 die Feier des 20 jährigen
Bestehens. Vor der Feier erfolgte auf dem Friedhof die Ehrung der
bereits verstorbenen Kameraden und eine Gedenkfeier für die
gefallenen Kameraden in der Bergkirche. Die Gräber der
verstorbenen Gründer und der Kameraden hatte die Wehr mit Blumen
geschmückt. Danach fand die Paradeaufstellung der Wehr am Hotel
zur Rodelbahn mit 54 aktiven Wehrleuten in 3 Zügen und der
Kapelle statt. Für die erfolgreiche 20 jährige Arbeit dankte
der Branddirektor Herr Bürgermeister Thiem der Wehr in einer
Ansprache. Am Abend fand im Hotel Kretscham eine große
Festveranstaltung mit vielen Höhepunkten statt zu der sich
zahlreiche Gäste eingefunden hatten.
Im Oktober 1931 erhielt die Gemeinde vom Ministerium des Inneren die
schriftliche Mitteilung, dass unter Bezug auf § 11 des Abkommens über
das Passwesen ab sofort Feuerwehrmannschaften und Sanitäter zu
Hilfeleistung bei Bränden und Unglücksfällen die
Landesgrenze jederzeit und an jeder Stelle ohne Pass überschreiten
könnten. Die Ausführungsbestimmungen sollten der Gemeinde
nach der Unterzeichnung des Abkommen von der tschechoslowakischen
Regierung zugeschickt werden. 1932 verfügte die Freiwillige
Feuerwehr über rund 600 laufende Meter Schläuche, 3
Handdruckspritzen, ausreichende Steigergeräte und Material für
eine Sanitätsabteilung. Der vorhandene Motorspritzenfonds hatte
sich bereits positiv entwickelt, aber die Anschaffung einer
Kleinmotorspritze war noch nicht möglich. Seit dem 20.
Stiftungsfest verfügte die Wehr außerdem noch über den
Fond für einen Sauerstoffapparat. Eine allgemeine Alarmanlage
konnte wegen der hohe Kosten ebenfalls noch nicht eingerichtet werden.
Die Wehr musste auch weiterhin durch Fernsprecher und Signalisten
alarmiert werden.
Ein weiterer Fortschritt in der Feuersicherung war die Fertigstellung
der Teichanlage für die Häuser an der Sandwurst im Dezember
1933. Der freiwillige Arbeitsdienst hatte mit dieser Anlage unter
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr einen wichtigen Schwerpunkt
beseitigt. Anfang März 1934 wurden in Oybin für den
Probebetrieb elektrische Sirenen eingebaut. Zur Ermittlung der
richtigen Betriebsstandorte fand ca. 4 Wochen an verschiedenen Tages-
und Nachtzeiten der Probebetrieb statt. Für den Fall einer
Feuergefahr sollte wie bisher durch Feuerhörner alarmiert werden.
Über die Hörbarkeit und den Hörbereich sollten durch
die Einwohner an Herrn GV Ewig Mitteilungen erfolgen. Zur Bekämpfung
der Brandgefahr in der Ortsmitte wurde der Kurhausteich nach
Bewilligung einer Förderung (nach § 139 ABABG) im Zeitraum
2.01. bis 31.03.1934 von ca. 900 m3 Schlammassen beräumt. Im
Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Feuerwehrgesetzes
wurde 1935 eine Ergänzung bzw. Neueinteilung der Pflichtfeuerwehr
mit Männern von 18 bis 50 Jahren für die Freiwilligen
Feuerwehr notwendig. Für den langgestreckten Ort benötigte
die Freiwillige Feuerwehr im Ernstfall die Unterstützung
geeigneter Männer der Pflichtfeuerwehr. Die Bestimmungen über
die Durchführung der Übungen waren auch bei der
Pflichtfeuerwehr genau zu beachten. Gegen säumige
Pflichtfeuerwehrangehörige wurden entsprechende Maßnahmen
eingeleitet. Die angesetzten wenigen Übungen mussten von allen
Pflichtfeuerwehrmitgliedern pünktlich erfüllt werden. Im
Juli 1936 wurde die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Oybin, die nach
einer Mustersatzung des Reichsministers erarbeitet worden war, in
einer außerordentlichen Hauptversammlung einstimmig angenommen.
Anschließend erfolgte durch den Bürgermeister die
Weiterleitung der Satzung an den Amtshauptmann als Kreispolizeibehörde
und an das Amtsgericht Zittau zwecks Eintragung in das
Vereinsregister. Nun hatte die freiwillige Feuerwehr Oybin folgende
Struktur zum 13.September 1936.
Führerschaft der Freiwilligen Feuerwehr Oybin: Hauptbrandmeister:
Lange, August Gastwirt
Führer der Wehr: Oberbrandmeister Spiegelhauer, Max Maurerpolier
1. Löschzug Löschzugführer: Schüller, Ewald
Gastwirt
2. Löschzugführer: Gähler, Fritz Gastwirt
2. Halbzug Löschzugführer: Holzbecher, Gerhard Gastwirt
3. Halbzug Löschzugführer: Meise, Werner Gärtner Löschmeister:
Liesk, Max Kaufmann Löschmeister: Arnold, Martin Straßenarbeiter
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1937 an die Amtshauptmannschaft begründete
der Bürgermeister bezüglich der Feuerwehr, dass die
Anschaffung einer Motorspritze einschließlich genügenden
Schlauchmaterial, die Auswechslung der Gewinde in den Hydranten,
vorhandene Schläuche, die Einkleidung der freiwilligen Feuerwehr
mit den neuen Uniformen usw. dringend notwendig wäre, da die
verschiedenen Übungen den Beweis erbracht hatten, dass in
Anbetracht der 3 Ortsteile und der Höhenunterschiede vor allem größere
und isoliert gelegenen Grundstücke im Falle eines Brandes nicht
gehalten und auch Nachbargrundstücke sowie deren Wald in
Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Um die erforderlichen
Neuanschaffungen vornehmen zu können und damit den Feuerschutz
sicher zu stellen wurden insgesamt 7.200 Mark benötigt. Zur
Neuanschaffung einer neuen Motorspritze für die Feuerwehr fassten
die Gemeinderäte im Dezember 1937 einen Beschluss. Der gestellte
Antrag vom 28.02.1838 an die Sächsische Brandversicherungskammer
zur Förderung von 8.257,52 RM wurde bereits nach einem Monat It.
Bescheid in Höhe von 3.000,00 RM für die Anschaffung einer
Spritze nebst Wagen und Gegenständen im März bewilligt.
{Verwendungszeitraum bis Dezember 1938) Nach den Angebotsüberprüfungen
erfolgte im Jun. 1938 die Bestellung der Motorspritze mit
entsprechendem Zubehör.
Motorspritze mit Wagen: 4.648,65 RM (davon Beihilfe 1.549,55)
Mannschaftsauto: 800,00 RM
Schläuche Utensilien: 1.910,40 RM (davon 50% 955,30)
Luftschaum Kurbelspritzen: 300,00 RM
Anfang Oktober war die neue Motorspritze da. Mit der Beschaffung einer
Motorspritze für Oybin war der lang ersehnte Wunsch der
Einwohnerschaft in Erfüllung gegangen. Wenige Tage nach dem
Erhalt fand im Gemeindebad eine erste Prüfung statt. Die Gemeinde
aus deren Mitteln dieser Ankauf erfolgte, hatte damit ein
vordringliches und notwendiges Werk getan um der Vernichtung von
Eigentum durch Feuer und dergleichen entgegen wirken zu können.
Nach einem Schreiben des Präsidenten der Brandversicherungskammer
vom Dezember 1938 wurde der Amtshauptmannschaft Zittau mitgeteilt,
dass die restliche Finanzierung von 400 Reichsmark erst dann gezahlt
werden könnte, wenn über den Mannschaftswagen die endgültige
Rechnung und der Bericht durch den Kreisfeuerwehrführers
vorliegen würde. Im Januar 1939 gehörten folgende Feuerwehrmänner
dem Motorspritzenzuges der Freiwilligen Feuerwehr des Kurortes Oybin
an
Holzbecher, Gerhard ,Wehlt, Paul Keil, Walter Gärtner, Paul
Augsten, Edmund Wohnig, Ernst Vollprecht, Helmut Uhlmann, Max Weißmantel,
Franz Förster, Erich Hoffmann Rudolf
Im Juli 1939 erfolgte die Einholung von Angeboten für einen
Automatischen Mannschafts- und Gerätewagen und am 14. Juli fasste
der Gemeinderat zur Anschaffung eines Mannschafts- und Gerätewagens
den Beschluss. Die Leistung der Motorspritze betrug 800 Liter in der
Minute, die gleichzeitig nach dem neuen Schaumlöschverfahren
gehandhabt werden konnte. Außerdem erhielten die drei
Wehrbezirke je eine Kübelspritze und zum Teil neue Schläuche.
Für die nächste Zeit war noch der Ankauf eines gebrauchten
Mannschaftswagens mit aufmontierter Steigleiter geplant.
Im August 1939 lag ein neuer Vorschlag zum Bau eines Spritzenhauses
auf dem Flurstück Nr. 175 für die Gemeinde Kurort Oybin mit
Zeichnungen vor. Das Feuerwehrgerätehaus sollte entweder an die
Baustelle zwischen Hotel Kurhaus und Landhaus Helmut (Schlosserei
Vollprecht) an der Hindenburgstraße oder an die Baustelle
zwischen Grundstück Tracher und dem Waldrand an der
Mutschmannstraße errichtet werden. Der Präsident der sächsischen
Brandversicherungskammer hatte dazu im Oktober 1939 eine Förderung
von 2.000 RM mit einer Verwendungsfrist bis Ende Dezember 1940 bestätigt.
Zu dem Bau des gewünschten Feuerwehrgerätehauses war es bis
zum Ausbruch des Krieges nicht gekommen.
In der Gemeinderatssitzung am 13.01.1947 sollte über den
Feuerschutz beraten werden, doch das war durch die fehlende neue
Gesetzgebung bzw. neue Direktive nicht möglich. Im März 1947
erfolgte durch den Gemeinderat die Beschlussfassung neben der
freiwilligen Feuerwehr noch eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen. In der
Pflichtfeuerwehr sollten die Männer von 18 bis 55 erfasst werden.
Erst im Mai 1947 erfolgte die Bildung und Bestätigung eines neuen
Feuerwehrausschusses als Dezement Otto Keller SED, Bruno Knapp LDP,
Martin Nießner SED. Für die Unterstellung der
Feuerwehrspritze war 1947 eine Garage im Hotel Felsenkeller von Ewald
Schüller gemietet worden.
Im April 1948 erfolgten durch den Kreisbrandschutzmeister an alle
Freiwilligen- Pflicht- und Betriebsfeuerwehren Mitteilungen über
die Gebührenordnung der Feuerwehr im Land Sachsen und weitere
Richtlinien. Nach einem Schreiben der Versicherungsanstalt des Landes
Sachsen Filialdirektion Görlitz vom 1948 an die Gemeinde Oybin
zur KFZ-Versicherung (I Kr.6 304589 Rk2) waren zum 01.04.1948 für
sämtliche Feuerfahrzeuge und Anhänger die jeweiligen
Kreisverbände zuständig. Am 11. März 1951 erfolgte die
Auszeichnung von August Lange für seine 40 jährige Betätigung
als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kurort Oybin und 35 Jahre
treue Pflichterfüllung. 1959 kaufte die Gemeinde Oybin für
5.000 Mark einen gebrauchten Steyer für die Freiwillige
Feuerwehr. In mühsamer Arbeit bauten Kameraden diesen LKW als Löschfahrzeug
LF LKW 8 um.
Anlässlich der Feierlichkeiten des 5O-jähriges Jubiläum
der FF wurden die noch lebenden Mitbegründer der Feuerwehr
Pierzschala, Lange, Kern und Wohnig, Alfred geehrt. 1960 erfolgte die
Bildung von Tagesgruppen bei den beiden Oybiner Betrieben zur Gewährleistung
der vollen Einsatzbereitschaft am Tage. 1961 Kompakte
Sirenenausbildung über den Kam. Dobiasch. 1964 - der Gemeinde
Oybin wird für die Feuerwehr über den Kreis ein K 30
zugewiesen. Durch die Kameraden der FFW erfolgte auf dem Hofe des
Schweizerhauses der Umbau zum LKW als Löschfahrzeug.
Im Jahr 1964 verfügte Oybin über 3 Motorspritzen TS 4, TS 6
und TS 8. In der FFW Oybin erfolgte die Bildung einer der ersten
Frauengruppe im Kreis. Die Tagesgruppen erhielten in Form von
gebrauchten Kombis Unterstützung von der Abt.F durch Kam.
Lehmann. 1967 schätzte der Wehrleiter Herr Schütze die
Arbeit der FFW des Kurortes Oybin als sehr gut ein. Dabei ging es
neben den Übungs- und Brandeinsatzen schwerpunktmaßig um
die Arbeit des vorbeugenden Brandschutzes der örtlichen
Feuerwehr. So wurde 1966 in allen Grundstücken des Ortes
Hausbrandkontrollen durchgeführt und entsprechende Hinweise zur
Beseitigung von Brandgefahren gegeben. Dazu gehörte auch die
Ausgabe der Hausbrandschutzhefte. Ihren Niederschlag fand die
vorbildliche Tätigkeit der Kameraden der freiwilligen Feuerwehr
im Rückgang von Haus- und Wohnungsbränden. Besonders
lobenswert war in dieser Zeit die Arbeit der Kameradin Pohl mit den
jungen Brandschutzhelfern in der Schule.
Auch gegenüber dem Urlauber fanden über Brandgefahren in
Unterkünften und im Wald ständig Belehrungen statt In den
Zeiten der erhöhten Waldbrandgefahr wurden verstärkt
Streifen durchgeführt. Im vergangene Winter nahmen die
Kameradinnen der Frauengruppe an einem Sanitätslehrgang teil, um
sich die Grundkenntnisse in der ersten Hilfe anzueignen. Die Kameraden
der FFW Oybin bemühten sich ständig den vorbeugenden
Brandschutz zu fördern, ihre Kenntnisse in der Brandbekämpfung
zu vervollkommnen um somit wertvolle Menschenleben und Gut vor der
Vernichtung schützen zu können. Durch die Mitglieder FFW
wurde das örtliche Organ aufgefordert zu überprüfen, ob
alles getan wurde, um die Einsatzbereitschaft der Wehr steigern zu können.
1967 kam es in den ersten 5 Monaten bis Juni durch Brandstiftung zu
Schäden von rund 500.000 Mark. Davon wurden 40% durch Kinder
verursacht. In den Brandschutzkontrollen war somit besonders auf die
Kinder zu achten. Kollege Nerke sollte dazu mit Kollegen Oehring und
Seeliger Aussprachen führen. Das Grenzsicherheitskollektiv hatte
darauf Einfluß zu nehmen, dass das Aktionsprogramm in der CSSR
voll wirksam werden konnte. Die bestehende Trennung zwischen Partei,
Regierung und Gewerkschaft war zu beseitigen. Besondere Wachsamkeit
war durch das Grenzsicherheitsaktives an der Staatsgrenze zu sichern.
1967 schätzte der Wehrleiter der FFW Kollege Schütze ein,
dass die Wehr für Nachteinsätze voll einsatzfähig wäre,
aber die Sicherheit bei Tageseinsatz nicht gewährleistet werden könnte,
da viele Kollegen außerhalb arbeiteten. Für notwendige
Tageseinsätze stand die Gruppe der FA. Brüchner unter
Leitung des Kollegen Hentschel und die Kollegen der Firma Stärz
zur Verfügung.
1967 verfügte Oybin über 5 einsatzbereite Pumpen. Für
einen Ernstfall war allerdings der Einsatz des Gemeindeautos zu
sichern. Bei allen Einsätzen waren die Feuerwehren Zittau,
Jonsdorf und Olbersdorf zu rufen. Im September 1967 stellte der
Wehrleiter Kollege Schütze bei der Gemeinde Oybin den Antrag zum
Neubau eines Gerätehauses für die FFW. Nach einer Beratung
auf höherer Ebene war der Bau für 1968 vorgesehen. Für
dieses Vorhaben stellte die Feuerwehr Geld und Material zur Verfügung.
Der zusätzliche Einbau einer Wohnung war durch die Gemeinde zu
finanzieren. 1968 wurde durch die Abteilung F Zittau auf dem Dach des
Kinderheim Kinderland eine Alarmanlage angebracht. Ab August 1968
begann in der Gemeindevertretung die Diskussionen zum vorgesehenen
Standort des Feuerwehrgerätehauses. Als Standort war der Bereich
der ehemaligen Turnbaracke vorgesehen. Erst nach einer Stellungnahme
der Abteilung Inneres, Referat Feuerwehr, war die Beschlussfassung It.
Aussagen des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung möglich.
Am 26.11.1968 feierte Kamerad Siebelt seinen 70. jährigen
Geburtstag. Durch seine langjährige Zugehörigkeit zur FFW
wurde er in der FFW zum Oberbrandmeister und als Ehrenmitglied befördert
bzw. berufen. 1969 erfolgte anlässlich des 20. Jahrestages der
Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage eines Vertrages
mit dem Rat der Gemeinde eine Verpflichtung die Vorarbeiten für
den Bau eines Gerätehauses durchzuführen. Am 22. Mai 1969
bestätigte der Gemeinderat den ehemaligen Turnplatz der Schule
als Bauplatz und eine Wettbewerbsprämien in Höhe von 300
Mark für das Feuerwehrdepot. Nach der Kurzchronik der Feuerwehr
zum 90-jährigen Jubiläum soll mit dem Bau des
Feuerwehrdepots Oybin erst 1973 begonnen worden sein und die
Einweihung 1977 stattgefunden haben. |